Über uns: Ihre Steuerberatung in Berlin
Herzlich Willkommen
Wir sind eine moderne Steuerberatung mit einem Team von mehr als 25 Mitarbeitern. Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und aktuelle Dienstleistung zu bieten, die neben hohen Qualitätsstandards auch das sich täglich wechselnde Umfeld von Wirtschaft, Technik und Gesetzgebung in die Beratung einbezieht.
Neue Strukturen und Prozesse auf Unternehmensseite sind uns bekannt und wir entwickeln sie sogar mit Ihnen. Eine optimale Integration der Steuerberatung in diese Prozesse hinein, erleichtert Ihnen die Arbeit, schafft neue Möglichkeiten und reduziert den Aufwand.
Unsere Entwicklung
Hannes & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH, unter diesem Namen firmiert die Gesellschaft seit 2000, als Herr Thomas Hannes die renommierte Kanzlei übernahm, die aus den Kanzleien Lutz Nicolaus (Dipl.- Betriebswirt, vBP, StB), Marlies Döring (Steuerbevollmächtigte) und der Genz & Partner Steuerberatungsgesellschaft GmbH, hervorging.
Deren Historie, Erfahrung und vor allem Wissenstransfer der langjährigen Mitarbeiter an Nachwuchskräfte, ist ein Musterbeispiel nachhaltig ausgerichteten Wirtschaftens unter Einbeziehung eines bestmöglichen Innovationsgrades. Thomas Hannes setzt alles daran, diese Tradition auf hohem Niveau fortzuführen.
Unser Team
Nichts ist so wichtig wie die Menschen, die für Sie arbeiten und Sie beraten. Sie sind uns so wichtig, dass wir Ihren Ansprechpartner branchenspezifisch entsprechend der gewünschten Fachkenntnisse auswählen. Außerdem spielen persönliche Aspekte für die Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Denn gute Steuerberatung zeichnet sich auch immer durch eine menschliche Komponente aus, um optimal zu wirken. Hier erfahren Sie mehr über unser Team.
Strenge Anforderungen an ein "ordnungsgemäßes" Fahrtenbuch
Warenmuster und Geschenke von geringem Wert im Sinne des Umsatzsteuergesetzes
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Strenge Anforderungen zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses
TERMINSACHE: Die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen
UG (haftungsbeschränkt) - persönliche Haftung bei unrichtiger Firmierung
Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung
Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1.7.2013
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